Bundeswehr

Dienstvorschriften

Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbstaendig mit Schwimmbewegungen. Die Grusspflicht entfaellt hierbei.

3.5 Sterne, 384 Bewertungen

8 Kommentare

8 Kommentare

Was sagst du zu diesem Witz?

Danke!
Dein Kommentar wird schon bald hier erscheinen.

Die Passagen sind leider gestrichen, aber ich erinner mich noch dran. Die gab es wirklich!

Horst 22.11.2010, 10:45 Uhr

Da steht auch ein ganz sinniger Satz drin:
Bei anbrechender Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen

Tom 20.10.2009, 15:26 Uhr

Ja ja... ist gestrichen, ebenso wie:
Beim Erreichen der Baumkrone hat der Soldat die Kletterbewgung selbstständig einzustellen.

Soldat 28.05.2008, 09:30 Uhr

an der spitze des baums beedet der soldat die kletterbewegungen selbstständig.

isfakt 25.01.2008, 08:06 Uhr

Ist kein Witz. Steht in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr. Tatsache

Tiger79 21.08.2007, 17:27 Uhr

ist halt so

benjo 24.11.2006, 02:18 Uhr

ist n der tat gestrichen worden
aber ich habs bestätigt bekommen, sowas stand damals echt da drin
müsste die Zdv 3/11 gewesen sein

blubb 02.08.2009, 04:42 Uhr 2

Hey ihr Schlaumeier..... gebt doch mal eure Quelle bekannt.... mit kapitel und Ziffer... oder lieber nicht... würde ja eure Volksweisheit zerstört werden....

Soldat 28.01.2008, 12:43 Uhr 2